- Beschreibung
- Suchen Sie eine/n Babysitter/in für Ihr Baby oder Ihre Kinder? Wir vermitteln sie. Alle in der Kartei erfassten Babysitter/innen haben den Kurs des Schweizerischen Roten Kreuzes besucht. Der/Die Babysitter/in darf max. 3 Stunden pro Einsatz hüten.
- Tarife
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Im ganzen Kanton Zug gelten folgende Entschädigungstarife:
Tagsüber:
(Stundensatz, max. 2 Babys/Kleinkinder)
Bis 14 Jahre: Fr. 8.00
Bis 15 Jahre: Fr. 9.00
Bis 16 Jahre: Fr. 10.00
Bis 17 Jahre: Fr. 11.00
Ab 18 Jahre: Fr. 12.00
Nachtpauschale:
Bis 14 Jahre: Fr. 30.00
Bis 15 Jahre: Fr. 35.00
Bis 16 Jahre: Fr. 40.00
Bis 17 Jahre: Fr. 45.00
Ab 18 Jahre: Fr. 50.00
Die Nachtpauschale gilt, wenn der/die Babysitter/in bei der Familie übernachtet und gilt ab dem Zeitpunkt, wenn die Kinder im Bett sind, spätestens ab 22 Uhr.
Bei mehr als zwei zu betreuenden Kindern gilt ein Zuschlag von Fr. 2.00 pro Stunde.
- Alter
- ✓ Vorschulkinder
- Sprache
- ✓ Deutsch